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      독일공법상 행정규칙론소고(行政規則論小考) = Verwaltungsvorschriftslehre im Deutschen Oeffentlichen Rechts

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      Im deutschen offentlichen Recht ist der Rechtsverordnung-und der Verwaltungsvorschriftsbegriff als positiv-rechtlichen Begriff akzeptiert worden, indessen diese Begriffe im koreanischem offentlichen Recht als wissenschaftlichen Begriff akzeptiert worden sind. Die deutsche wissenschaftliche Literatur behandelt diese beide Handlungsformen, also die Rechtsverordnung und die Verwaltungsvorschrift als eigenstandige Handlungsformen parallelisch vorzustellen oder die Verwaltungsvorschrift als eine Probleme der Rechtsquellenlehre zu handeln, statt die beiden Handlungsformen unter Oberbegriff der "Administrative Rechtsetzung" zu erfassen. Die Ausgabegrundlage der Verwaltungsvorschrift ist die Organisationsgewalt und Geschaeftsleitungsgewalt der vorgesetzten Behorde zu der niederer Behorde und Folgepflicht des offentlichen Dienst, aber dagegen ist es bei der Rechtsverordnung die Grundlage das es auf der Delegtion des gesetzgebende Gewalt vom Parlament liegt. So liegen die beiden in einem anderen rechtlichen Rahmen. Dagegen erfassen die meisten koreanischen Verwaltungsrechtsliteraturen die Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift als Administrative Rechtsetzung unter der obriger Handlungsform. Aber wenn die "Entlastungsfunktion" eine der Aufgabe und Funktion der Handlungsformenlehre der Verwaltung durch den Zusammenhang mit dem Fehlerformsystem bei der Gesetzrealisierung und Anwandung seie, dann kann man die Erfassung der Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift bei der Administrative Rechtsetzung in einer obriger Handlungsform nicht systematisch betrachten, weil sie die Fehlerfolge und das Kontrollmechanismus nicht teilen. Beim koreanischen Praedens haben die Hinweise, Anleitungen u.s.w. als eine ``Verwaltungsvorschrift`` keine unmittelbare Aussenwirkung. Auch werden keine Verfassungsbeschwerde gegen sie erheben werden. Aber Ausnahmsweise gibt es in dem koreanischen Prazedens Verwaltungsvorschrifte unmittelbare Aussenwirkung anerkannt sind, sozusagen als "gesetzesergazende Verwaltungsvorschriften" werden auf der Delegation des Legislativen Hinweise, Anleitungen erlassen. Bei einigen Gesetze wird die Verwaltung fur bestimmte Fallen nach presidentiale Anweisung, ministerielle Anweisung, Hinweis oder Anleitung bestimmen zu regulieren, nur wird es nicht bei jedem Falle als gesetzliche Delegation gesehen. Es muss eher bestimmt werden ob fur die bestimmte Falle die legislative Regelungsrecht in der Sicht des Prinzip der Gewaltenteilung der Legislative anerkannt ist, damit es zu bestimmen ist ob die entsprechende Bestimmung eine Delegation der ``legislative Gewalt`` ist. Der Grund ist weil von der koreanischen Verfassung angenommende Prinzip der Gewaltenteilung der Legislative nicht die unbegrenzte Zugriffrecht hat sondern eher zwischen der administrative Gewalt und rechtssprechende Gewalt ausgewogene Abgrenzung haben muss.
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      Im deutschen offentlichen Recht ist der Rechtsverordnung-und der Verwaltungsvorschriftsbegriff als positiv-rechtlichen Begriff akzeptiert worden, indessen diese Begriffe im koreanischem offentlichen Recht als wissenschaftlichen Begriff akzeptiert word...

      Im deutschen offentlichen Recht ist der Rechtsverordnung-und der Verwaltungsvorschriftsbegriff als positiv-rechtlichen Begriff akzeptiert worden, indessen diese Begriffe im koreanischem offentlichen Recht als wissenschaftlichen Begriff akzeptiert worden sind. Die deutsche wissenschaftliche Literatur behandelt diese beide Handlungsformen, also die Rechtsverordnung und die Verwaltungsvorschrift als eigenstandige Handlungsformen parallelisch vorzustellen oder die Verwaltungsvorschrift als eine Probleme der Rechtsquellenlehre zu handeln, statt die beiden Handlungsformen unter Oberbegriff der "Administrative Rechtsetzung" zu erfassen. Die Ausgabegrundlage der Verwaltungsvorschrift ist die Organisationsgewalt und Geschaeftsleitungsgewalt der vorgesetzten Behorde zu der niederer Behorde und Folgepflicht des offentlichen Dienst, aber dagegen ist es bei der Rechtsverordnung die Grundlage das es auf der Delegtion des gesetzgebende Gewalt vom Parlament liegt. So liegen die beiden in einem anderen rechtlichen Rahmen. Dagegen erfassen die meisten koreanischen Verwaltungsrechtsliteraturen die Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift als Administrative Rechtsetzung unter der obriger Handlungsform. Aber wenn die "Entlastungsfunktion" eine der Aufgabe und Funktion der Handlungsformenlehre der Verwaltung durch den Zusammenhang mit dem Fehlerformsystem bei der Gesetzrealisierung und Anwandung seie, dann kann man die Erfassung der Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift bei der Administrative Rechtsetzung in einer obriger Handlungsform nicht systematisch betrachten, weil sie die Fehlerfolge und das Kontrollmechanismus nicht teilen. Beim koreanischen Praedens haben die Hinweise, Anleitungen u.s.w. als eine ``Verwaltungsvorschrift`` keine unmittelbare Aussenwirkung. Auch werden keine Verfassungsbeschwerde gegen sie erheben werden. Aber Ausnahmsweise gibt es in dem koreanischen Prazedens Verwaltungsvorschrifte unmittelbare Aussenwirkung anerkannt sind, sozusagen als "gesetzesergazende Verwaltungsvorschriften" werden auf der Delegation des Legislativen Hinweise, Anleitungen erlassen. Bei einigen Gesetze wird die Verwaltung fur bestimmte Fallen nach presidentiale Anweisung, ministerielle Anweisung, Hinweis oder Anleitung bestimmen zu regulieren, nur wird es nicht bei jedem Falle als gesetzliche Delegation gesehen. Es muss eher bestimmt werden ob fur die bestimmte Falle die legislative Regelungsrecht in der Sicht des Prinzip der Gewaltenteilung der Legislative anerkannt ist, damit es zu bestimmen ist ob die entsprechende Bestimmung eine Delegation der ``legislative Gewalt`` ist. Der Grund ist weil von der koreanischen Verfassung angenommende Prinzip der Gewaltenteilung der Legislative nicht die unbegrenzte Zugriffrecht hat sondern eher zwischen der administrative Gewalt und rechtssprechende Gewalt ausgewogene Abgrenzung haben muss.

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