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        유기합금의 열처리조건에 따른 구성상의 제어와 최적 항균특성 측정방법의 선정

        박규하,황대연,손홍주,최지웅,김혜성,Park, Kyu-Ha,Hwang, Dae Youn,Son, Hong-Joo,Choi, Ji Woong,Kim, Hye Sung 한국열처리공학회 2021 熱處理工學會誌 Vol.34 No.5

        The mechanical, anti-tarnishing, and corrosion characteristics of Yuggi (Cu-22wt%Sn) alloy are greatly affected by fraction of constituent phases according to heat treatment method. The Yuggi heat-treated at 750℃ has a β1' phase of 98% or more, which is a high-temperature disordered beta phase, on the other hand, cast Yuggi that Sn is solid-solutioned into Cu consists with α-phase over 60v/o. This difference of constituent phases of Yuggi may cause a difference in dissolution of Cu under antimicrobial test condition. Nonetheless, few studies have been conducted on the effect of fraction of constituent phases and constituent phases in antimicrobial activity. In addition, few studies have also been conducted on the suitable method measuring the antimicrobial activity of Yuggi. Hence, the purpose of this study is to provide an optimum measurement method of antimicrobial activity, and to evaluate quantitatively the effect of constituent phases on antimicrobial activity.

      • KCI등재

        독일기본법상(獨逸基本法上)의 기본원리(基本原理)와 행정(行政)·행정법(行政法)

        박규하 ( Park Kyu-ha ) 한국외국어대학교 법학연구소 2012 외법논집 Vol.36 No.2

        Als rechtliche Grundordnung des Gemeinwerens bestimmt die Verfassung die Leitprinzipien, nach dines Politische Einheit sichbilden soll und staatliche Aufgaben wahrzunehmen sind, Das Bonner Grundgesetz bestimmt dilse prinzipien in den Art. 1, 20 und 28. Die verfassungsmäfige Ordnung der BRD soll die einli sozialen Rechtzstaats sein. Mit demokratlschem verbinden das Rechtsstaatsprinzip, das irn Grundagesetz ine stärkere Betonnung erfährt als in der weimasen Reichsverfassung. Dies bedeutet Reaktion auf die Mißachtung rechtstaatlicher Grundsätze in der Zeit des nation alsozialistischen Regimes. Verwaltung und verwallungstecht werden wesentich durch die verfassung ihser Seit bertimmt. Das ist jur die Gegenwart seit der Formel des ehemaligen Präsidenten des BVerwG Fritz Werner “Verwaltungz recht als konkezetisiertes Verfassungrecht” allgemein anerkannt. Die in der Verfassung zum Ausdruck kommenden Grumdentscheidungenuber den staat, uber seine Aufgaben und seine Kompetenzen sowie sein Verhältnis zu den Burgern mussen sich in der Verwaltung niederschlagen, wenn sie Wilzklichkeit wewden sollen, Insofern int die Verwaltung tätig werdende Verfassung. Diese Abhandlung besteht auf den folgenden Inhalten : 1) der Haupthegriff des sozialen Rechtstaats und verwaltungsrecht 2) der Beqriff des Sozialstaats und das Problem der verbindung von Rechtstaat und Sozialstaat 3) Demokrtie im Bonner Grumdgezetz und verwaltung 4) das Problem der Verbinclurng des Rechtsstaats1 und der Demokratie 5) Bundesstaatsprinzip und Verwaltung 6) der Einfluß des Rechtsstaatsgedamkens auf das Deutsche und Koreanische Verwaltungsrecht.

      • KCI등재

        경찰행정법(警察行政法)에 있어서 공공(公共)의 안녕(安寧)·질서(秩序)의 개념(槪念)과 개괄적(槪括的) 수권규정(授權規定)

        박규하 ( Park Kyu-ha ) 한국외국어대학교 법학연구소 2007 외법논집 Vol.26 No.-

        Bei dieser Abhandlung handelt es sich um die folgenden Inhalte ; Polizeibegriffe, insbesondere materieller Polizeibegriff, Rechtsgrundlagen polizeilicher Eingriffe (die Generalermächtigung), die polizeilich geschutzten Rechtsguter (öffentliche Sicherheit, öffentliche Ordnung, polizeirechtliche Gefahrenbegriffe) usw. Der Polizeibegriff ersteht sich in verschiedene Dimention funtinell, institutiontinell, sachlich usw. Der materielle Polizeibegriff ist funtional bestimmt. Hiernach ist die Polizei die mit Befehlsgewalt und Zwangsmitteln ausgestattete öffentliche Verwaltungsfunktion zur Abwehr von Gefahren fur die Sicherheit oder Ordnung. Der formelle Polizeibegriff ergibt sich aus der sachlichen Dimention und umfaßt die Summe aller sachlichen Zuständigkeiten. Die Polizei im liberalen Sinne ist die durch unmittelbar, zum Teil geliehene staatliche Behörden wahrgenommen staatliche Funktion zur subsidiären Abwehr von Gefahren fur die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auf Grund spezieller oder genereller gesetzlicher Ermächtigungen. In der britischen und in der amerikanischen Besatzungszone nach dem zweiten Weltkrieg in Deutchland erlitt das Polizeirecht entscheidende Verändeungen, durch welche der Polizeibegriff erneut eingeschränkt wurde während die “Polizei" bisher stets als Kern den allgemeinen unmittelbaren Staatsverwaltung ubriggeblieben war, wurde sie nun nach anglo- amerikanischem Vorbild selbst zu einer dezentralisierten Fachverwaltung der Exekutive(Schutzpolizei) und Verbrechenbekämpfung (Kriminalpolizei). Die ubrigbleibende sog. Verwaltungspolizei wurde als Ordnungsverwaltung der allgemeinen Verwaltung eingliedert oder selbständig organisiert. Es gibt die Generalernächtigung und Spezialermächtigung bei Rechtsgrundlagen der polizeilichen Eingriffe. Soweit die Polizeibehörden die zur Erfullung ihrer Aufgaben stutzen können also subsidiär, sind Generalermächtigungen anwendbar. Solche generellen Ermächtigungen zur Abwehr von Gefahren fur die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gibt es fur die Polizeibehöden des Bundes und in allen Ländern. Die Generalermächtigungen sind verfassungsmäßig. Die Berechtigung des Staates, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und Beseitigung von Störungen zu gewälrleisten, ergibt sich aus jedem legitimen Staatszweck. Insbesondere im Rechtsstaat gehört es zu den Mindestenaufgaben der Verwaltungsbehörden, die hierfur notwentigen Maßnahmen zu ergreifen. Da die in den Generalermächtigugen enthaltenen unbestrimmten Begriffe “Gefahr”, “Störung”, “offentliche Sicherheit", "offentliche Ordnung" durch Lehre und Rechtsprechung präzisiert worden sind, and die Generalemächtigungen nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt, wenn auch ihr Anwendungsbereich insbesondere zur Wahrung der öffentlichen Ordnung von jeweils zeitlich und örtlich verchiedene Anschanungen der Allgemeinheit abhängt. Die Polizeibehörden durfen auf Grund der Generalermächtigung Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung treffen. Diese beiden Begriffe sind unbestimmte Gesetzesbegriffe, deren Anwendung von den Gerichten uneingeschränkt nachgepruft wird und die daher durch die Rechtssprechung präzisiert worden sind. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit als ein polizeilich geschutztes Gut bedeutet den Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung, insbesondere des Staates und seiner Einrichtungen, sowie die Sorge fur eine ungestörte Ausubung der staatsburgerlichen Rechte. Der Schutz bdeutet den Schutz der Individualguter Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Vermögen. Die öffentliche Ordnung bedeutet den Inbegriff der Normen, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und moralischen Anschauungen als unentbehrliche Voraussetzung fur ein gedeihliches Miteinanderleben der innerhalb eines Polizeibezirks wohnenden Menschen angesehen wird. Der Begriff der polzeilichen Gefahr ist fur die Generalermächtigung von Bedeutung. Auch die Begriffe “Gefahr" und "Störung” sind unbestimmte Gesetzesbegriffe, deren Beurteilung im wesentlichen durch die allgemeinen Lebenserfahrung festgelegt ist. Positive oder negative Argumente uber die Generalermächtigung ergeben sich aus der Frage, ob die Generalermächtigungsklausel im Koreanischen Polizeibeamtenamtvollstreekungsgesetz(Artikel 2) vorliegt. Der Artikel 2 des Polizeiamtvollstreckungsgesetz ist Aufgabenzuweisungsnorm in grammatischer und systematischer Auslegung. Der Artikel 2 ist nicht als Befugnisnorm bestimmt. Im deutschen Polizeirecht(MEPolG) sind die Aufgabenzuweisungsnorm und die Befugnisnorm gegeneinander eingeteilt geregelt. In Korea wird die Gesetzgebungsform fur die Trennung zwischen Aufgabenzuweisungsnorm und Befugnisnorm nach deutschem Vorbild erneut erfordert.

      • KCI등재

        한스 켈젠의 법(法)과 국가이론(國家理論) - 켈젠의 스멘트의 통합이론(統合理論)에 대한 비판(批判)을 중심으로 -

        박규하 ( Park Kyu-ha ) 한국외국어대학교 법학연구소 2008 외법논집 Vol.31 No.-

        In the history of modern legal thought, Hans Kelsen has aroused more response than any other jurist. His prolific writings have been published in 24 languages. Kelsen’s earlier work was devoted mainly to basic problems of law and the state; it is in this area that his theories have aroused passionate controversy. Among the early intellectual influences on Kelsen’s legal thought, Kant must be given first place, although it was Kantianism as renewed by Neo-Kantians like Hermann Cohen and Ernst Cassirer. From Kant Kelsen acquired a deeply felt sense of the importance of methodological purity: according to his view, the method of cognition determines the objection of cognition. In the defining the meaning of law, Kelsen attempted to determine whether there is any one element common to all legal systems at all times and places and every level of cultural development. In his search for a conception of law that is based on scientific univerality rather than on political particularism. The constitutive element of law as a coercive social order is the norm or the rule that somebody ought to act in a prescribed way. The structure of the legal norm clearly shows its difference from the moral norm. The basic norm(Grundnorm) supplies the legal order with a principle of unity. The concept of basic norm led Kelsen to the dynamic view of the law as hierachically held together. Rudolf Smend developed his integration theories of constitutional law and the state in the light of sociological and mental scierntific method. Smend made struggle against the traditional theory of legal positivism. He rejected clearly Kelsen’s normativism. The state is seen by Smend a living sprirtual and political life reality, Smend asserted that the state is the process of social integration, the state develops through the dynamic relation of each individual citizen’s will with that of communty at large. The constitution is a legal order of the political life reality of the state. Kelsen is a critic of Smend. Kelsen’s work 'The State as Integration - a principle confrontation -'(Der Staat als Integration - eine prinzipielle Auseinandusetzung -) is a confrontation between his pure theory of law and Smend’s integration theory. In the light of his pure theory of law Kelsen rejected Smend’s legal theory. Kelsen’s critique of Smend’s theory is the main contents in this article. Smend’s ideas had a profound influence on jurists of constitutional law, notably Konrad Hesse.

      • KCI등재

        헌법국가에 있어서의 국가의 기본권보호의무와 입법부작위에 관한 소고 -헌법소원과 관련하여-

        박규하 ( Park Kyu-ha ) 한국외국어대학교 법학연구소 2005 외법논집 Vol.19 No.-

        Der Staat hat die Aufgabe, die Grundrechte zu schutzen, Grundrechte zu konkretisieren und kann ermächtigt sein, Grundrechte zu begrenzen. Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Die Grungreehte fordert Schutz gegen staatliche Gewalten und nichthoheitliche Private. Insgesondere der Grundrechtsschutz gegen rechtwidrige Unterlassung der Gesetzgebung steht im Verhältnis zur V erfassungsbeschwende. Als Elemente statusbestimmender, statusbegrenzender und statussichernder, den Einzlenen is das staatliche Gemeinwesen eingefuhrender objektiver Ordnung konstituieren die Grungreehte Grundlagen der Rechtsordnung des Gemeinwesens. Insoweit besteht zu einzelnen Bedeutungsschichten der Grungreehte als subjektiver Rechte ein Verhältnis der Weehselbezogenheit (VerfGE 50, 290(337)). In diesem Sinne bestimmen die Grungreehte zunächst Grundinhalte dieses Gesamtrechtsordnung des Gemeinwesens, die z.B. in Art. 1 Abs 1 Satz 1 GG und den anderen Gewährleistungen normiert werden, wenn Art 1 Abs 2GG diese Gewährleistungen als " Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft " bezeichnet, so kommt darin deren Charakter als Elemente objektiver Ordnung deutlich zu Ausdruck. Aus Grundrechten als Elemente objektiver Ordnung kommt die Staatsschutzpflicht gegen die nichthoheitlichen Gewalten ( Dritte ), die Grungreehte verletzen. Diese Schutpflicht des Staates ist vor allem im Gebiet von Recht auf Leben und körpezliche Unversehrtheit von Bedeutung. Bekanntlich fruher wurde die Auffassung vertreten, daß die Polizei nur im offentlchen Interesse handele heute ist aber anerkannt daß die Polizei, soweit es um den Schutz vom Reehtsgutem des betzoffenen Burgers tätig wird(Anspruch auf polizeiliches Einschreiten). Der besonderen Bedeutung der Grundrechte fur die verfassungsmaß ige Ordnung des Grundgesetzes entspricht das Bestreben, den Bestand und die Wirksamkeit der Grundrechte zu schutzen und zu erhalten. Der Aufgabe dieses Schutzes dienen die dem fruheren deutschen Verfassungsrecht unbekannten Regelungen und Gewährleistung des Schutzes durch die Gerichte und das Institut der V erfassungzbeschwerde. Die Einrichtung einer Verfassungsgerichtsbarbeit mit umfassenden Zuständigheit hat nach dem Zweiten Weltkrieg die Verfassungsstaatlichkeit in Deutschland gegenuber aller konstitutinalisierten Staatlichkeit der Vergangemheit in wesentlichen Punkten verändert. Im besonderen sind die Normenkonrolle und die Verfassungsbeschwude die zentrale Problematik des Verhältnisses der Verfassungsgerichsbarkdit zum Gesetzgeber. In dieser Abhandlung handelt es sich insbesondeze um die Untezlassung der Gesetzgebung. Rechtsschutz gegen die Grundredhtsverletzung durch die Gesetzgebungsunterlassung ist die Frage der Verfassungsbeschwede. Auch die Normenkontrolle dient mittelbar dem Grundreehtschutz, Auch Drittwirkung der Grundrechte ist der Schutz gegen die Grundreehtveletzung durch privatliche Drittperson. Bei der Grundrechtsverletzung durch die Untelassung der Gesetzgebung sind die in dieser Abhandlung angefuhrte Verfassangsgerichtsurteile von besoderer Bedeutung Auch die Koreanische Verfasseungsgerichturteile sind gleichartig mit der Auffassung des deutschen Bundesverfassunmgsgerichts. In dieser Abhandlung ist die Frage der sozialen Grundrechte als verfassungzsauftrag erwähnt. Verfassungpaufträge wedefden im Schrifttum und im der Rechtssprechung gemeimhin im Sinne von Gestzgebungsauftragen begriffen, Die in Art 1 Abs, 1 Satz GG enthate "Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, die Menschen-wurde zu achten und zu schutzen läßt sich zwangslos nicht nur fur den Gesetzgeber als Verfassungsauftrag Werten. Wie uben ewähnt, soziale Grundrechte, d, h. derartige subiektive Berechtigungen sind in das Grundgesetz bisher nicht aufgenommen wozden, Die klassischen Grundrechte haben den Sinn dem einzlnen in erter Linie nur die Rechtsmacht, staatlichiche Eingriffe in die individuelle Reehts-und die Freiheitssphäre abzuwehren. Bei diesem Verständnis ist die Grundrechtinterpretation aber nicht stehengeblieben. Vielmehz werden die klassischen Grundrechte in Verbindung mit dem Sozialstaatsspinzip heute weitgeht auch leistungs-reehtliche Komponenten abgewonnen Es verwundezt daher nicht, daß grundrechtlichte Leistungsrechte aftimals mit soziale Grundrechten in Verbindung gebracht oder gar gleichgesetzt werden. Angesichts der objektivrechtlichen Sicht der Grundrechte und unter Einwirkung des Sozialstaatprinzips enfolgten teilhaberechtliche (leistungsrechtliche) Mutation fragt sich, ob beide Entwichlungen nicht schon eine ausreichende Grundlage fur die intezpretatorische Gewinnung sozialer Grundrechte aus den uberkommenen Freiheisreichen abgeben und es deshalb eine Aufnahme ausdruchlicher szcialer Grundrechte in die Verfassung uberhaupt nicht bedarf Mit K. Hesse lieg es deshalb nahe anzumehmen, daß der Unterschied zwischen dem allgemeimen Auftrag des gefa ßen Sozialstaatsprimzips und der enumerativen Normierung sozialer Grundrechte nicht allzu groß sein durfte und sich im wesentlichen in einer größeren Offenheit und Elastiztät, unter Umständen einer groben Reichweite des Sozialstaatsprinzips, erschöpft. In diesem Sinne ist die Koreanische Verfassung gleich mit dem Bonner Grundgesetz. Die theoretische Zusammensetzung uber Grundreehtsschutz in der Verfassung ebene kann der Ausdehnung der subjektiven öffentlichen Rechte in der Verwaltungrechtsebene dienen. Hier spielt insbesondere Verfassungsgericht eine wichtige Rolle

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        경찰(警察)의 개념(槪念)과 종류(種類)

        박규하 ( Park Kyu-ha ) 한국외국어대학교 법학연구소 2005 외법논집 Vol.20 No.-

        Der Polizeibegriff und die Arten der Polizei sind von Bedeutung, um das Polizeireeht richtig zn verstehen. Es handelt sich um die folgenden Inhalte in dieser Abhandlung ; die historische Entwicklung des Polizeibegriffs, die Unterscheidung von Polizei-und Qrdnungsverwaltung, der Polizeibegriff im sozialen Reehtsstaot sind insbesondere die wichtigen Gehalte. Polizei ist eine spezifische Funktion öffentlicher, meist unmittelbar staatlicher Verwaltung. Sie gehört dem Tätigkeitsgehalt der Verwaltung nach zur ordnenden Verwaltung, ihrer Tätigkeitsform nach in der Regel zur eingreifenden Verwaltung. Der Polizeibegriff ist heute-anders etwa im absoluten Polize istaat-nur noch fur die Abgrenzung der uberwachenden Tätigkeit innerhalb der allgemeinen inneren Verwaltung von Bedeutung ; diese Abgrenzung ist theoretisch und praktisch wesentlich wegen der weitgehenden Eingriffs-und Zwangsrechte der Polizei. Der Polizeibegriff erstreckt sich in verschiedene Dimension funktionell, institutionell, sachlich usw. Der materielle Polizeibegriff ist funkional bestimmt. Hiernach ist die Polizei die mit Befehhlsgewalt und Zwangsmitteln ausgestattete öffentliche Verwaltungsfunktion zur Abwehr von Gefahren fur die Sicherheit oder Ordnung, ohne Rucksicht darauf, ob sie von Polizeibehörden, Qrdnungsbehörden, Sicherheitsbehörden oder anderen Verwaltungsbehörden wahrgenommen wird. Sie ist eine wesentliche Grundfunktion jeder Staatlichkeit, die sich im sozialen Rechtstaat aber keineswegs in Gefahrenabwehr erschöpft. Der formelle Polizeibegriff ergibt sich aus der sachlichen Dimention und umfaßt die Summe aller sachlichen Zuständigkeiten, die von den institutionell als Polizeibehörden bestimmten, in den einzeln Ländern atspechaxl - tdlvrase auch IblizdcfoTStstdlen - genanntai Verwaltungsbhörden wahrgenommen werden. Im Zuge der Umgestaltung der Politisch-rechtlichen Ordnung nach dem Zweiten Weltkrieg hat man in der Länderm der amerikanischen und britischen Besatzungszonen die Polizei neu organisiert. Die Überwachungsverwaltung ist in Polizei-und Qrdnungsverwaltung geteilt. Die Besatzungsmächte betrachteteten eine Entpolizei-lichung größerer Verwaltungsbeseiche als notwendige Voraussetzung fur die Wiedereinfuhrung rechtsstaalicher Verhältnisse in Deutschland. Die Verfassung ist nicht nur Grundlage der Polizei-und Cbdnungsverwaltung, sondern begrenzt auch Polizei-und Ordnungsbehördlichen Handeln. Im vom Grundgeretz verfaßten sozialen Rechtsstaat findet das Handeln der Polizei seine Grundlage und Legitimation in der Verfassung und in der einfachgesetzlichen Rechtsordnung. Die Leitziele der Verfassung, nämlich Achtung und Schutz der Menschenwurde, der Grundrechte oder des demokratischen Rechtsstaates, bestimmem die Ziele und Grenzen politischen Handelns.

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        재산권보장체계(財産權保障體系)에 있어서 공용침해(公用侵害)의 개념(槪念)과 권리구제(權利救濟)

        박규하 ( Park Kyu-ha ) 한국외국어대학교 법학연구소 2009 외법논집 Vol.33 No.1

        Der Prototyp der Anspruche gegen den Staat und andere Hoheitsträger als Vertreter der Allgemeinheit ist der Anspruch auf Enteignungsentschädigung(Art. 14 Abs 3 Satz 2GG). Die Entschädigung fur besondere Belastung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung des Inhalts und der Schranken des Eigentums nach Art. 14Ⅰ2GG(sog. ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung), die Entschädigung fur rechtswidrige Eingriffe in das Eigentum(sog. enteignungsgleiche Eingriffe) und schließlich, allerdings als eigene Rechtsfigur fraglich geworden, die Entschädigung fur enteignend wirkende Nebenfolge rechtswidrigen Verwaltungshandelns(sog. enteignende Eingriffe). Sowohl der Anspruch auf Entschädigung wegen Enteignung als auch die Anspruche auf Entschadigung wegen enteignungsgleichen Eingriffs und wegen enteignenden Eingriffs und der Anspruch aus Aufopferung haben ihre historische Wurzeln im gemeinen deutschen Staatsrecht. Fur die weitere Entwicklung des Enteigungsrechts war die Ausweitung des Eigentumsbegriffs im Sinn der verfassungsrechtlichen Gewährleistung zunächst durch Art. 153 WRV und dann durch Art. 14GG durch Einbeziehung aller privatrechtlichen Rechtspositionen, soweit sie eine vergleichbare Funktion haben, von Bedeutung. Bis zum sog. "Naßauskiesungsbeschluß" des BverfG vom 15. 7. 1981 wurden auch die Anspruche aus enteiguungsgleichem Eingriff und aus enteignendem Eingriff fast allgemein aus Art. 14 Abs 3GG abgeleitet. Der enteignende Eingriff ist die Erweiterung des enteignungsgleichen Eingriffs. Der enteignungsgleiche Eingriff ist eine Schöpfung des BGH. Eine Skizze der Entwicklung des Enteignungsbegriffes ist im folgenden darzulegen : 1. Der klassische Enteignungsbegriff 2. Der Enteignungsbegriff durch die Rechtssprechung des Reichsgerichts zur Weimarer Zeit. 3. Der Enteignungsbegriff des BGH 4. Der Enteignungsbegriff des BverfG Bei dieser Abhandlung handelt es sich um die Enteignungsbegriffe im Bonner Grundgesetz und in der koreanischen Verfassung. Über die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des koreanischen Verfassungsgerichts bestehen vielfältige Auffassungen. Bei dieser Abhandlung befaße ich mit der Enteignungsrechtssprechung des BGH bis zum Naßauskiesungsbeschluß des BverfG. Diese Rechtssprechung knupft an die Enteignungrechtssprechung des koreanischen Verfassungsgerichts an. Das koreanische Verfassungsgericht entwickelte im Anschluß an die Trennungstheorie des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland.

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        헤겔 철학사상(哲學思想) 연구(硏究) -법(法)·정치사상(政治思想)을 중심으로-

        박규하 ( Park Kyu-ha ) 한국외국어대학교 법학연구소 2006 외법논집 Vol.24 No.-

        Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770 ~ 1831) was born in Stuttgant on August 27.1770,and during his early life the world witnessed revolutions in America and France as well as following of Germany's Romantic movement. Hegel entered the university of Tubingen to study the Greek classics and the theology. Hegel's theological studies there decisively shaped the development of his philosophical outlook. Central to Hegel's philosophy was the concept of the Geist or spirit. The term 'Geist' was inspired by his theological training. This spirit is a real, concrete, objective force that remains one, yet in particularized as spirits of specific nations and impersonated in particular individuals as the Weltgeist. In the Hegelian philosophy of the world, history occupied a special place, for it is in history that the Weltgeist(world spirit) progresses toward self-consciousness. This is seen by Hegel as the gradual realization of freedom, from that of a single leader in automatic government of antiquity to the liberty enjoyed by all in modem constitutional systems. Hegel asserted that the process of the development and the realization of the spirit was the justification of God in history. Hegel was deeply interested in how rational human beings relate to that which transcends their individuality. History is the evolution of freedom and develop through the dynamic relationship of each individual citizen's will with that of the community at large. Hegel's place in the history of ideas is significant and he can be seen as a precursor of Marx, a critic of Kant, and the target of anti-enlightenment irrationalism. Hegel's Philosophy of Right (Grundlinien der Philosophie des Rechts) is recognized as a great work of political philosophy. Hegel's Philosophy of Right contains broad discussions of such Topics as persons and right, property, punishment, moral psychology, civil society, freedom and war. The Philosophy of Right consists of Hegel's preface, abstract Right, morality, civil society, and the state. The Philosophy of Right explains Hegel's legal and political thought. The key concepts of philosophical thought relate to the legal and political thought. The introduction to the 'Philosophy of Right' (Grundlinien der Philosopie des Rechts) offers the key to understanding his work as a whole. In the Introduction we find a sequence of arguments which lead us the conclusion that the normative life of a society is a complex structure of will. The normative life of a society includes the range of moral beliefs attributable to members of that society together with the characteristic temper as cart of mind associated with the holding of their beliefs. These in turn will include emotions and feelings, as well as the settled habits of moral sensitivity we judge to be virtues. The range of actions deems to be expressive of these beliefs, feelings and virtues as well as, most importantly, the institutions which permit, form and guide their expression. Such institutions will include private property and contract, punishment, domestic associations, structures of economic life, the law and the state. Hegel's last major work, the Philosophy of Right, develops a political philosophy which holds a precarious balance between rationalism and authoritarianism. Hegel differs from Hobbes in holding that the state is not to be viewed as the guarantor of civil society, but an end in Itself, It is not singly the guardian of personal freedom and property. According to Hegel it is only as a member of the political realm that the individual has objective reality and an ethical life. Hegel’s ideas had a profound influence, for better or worse, on philosophers, notably Karl Marx. The Hegelian concept the dialectic was to be fundamental component of Marxism. Many of thinkers were critics of Hegel after his death. But his political thought deems to contribute the present and future political thought. The situation of the capitalistic states in the world today requires the restoration of Hegelian thought, because Hegel's political thought can be seen as a new direction of modem states in the world. In the work the Philosophy of Right we find that dialectical transition is a key concept of his philosophical thought. More important than either further background study of Hegel's system or scholarly reflection on the Hegelian ancestry of later or modern philosophical movements, is that we buckle down to the content of his argument as we elaborate his work ‘The Philosophy of Right’.

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