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        조직범죄와 범죄수익몰수제도

        소재용 경찰대학 치안정책연구소 2006 치안정책연구 Vol.- No.19

        Heute wird die organisierte Kriminalität als eine Herausforderung für die Justiz angesehen, und so müssen wir es von unserer Gesellschaft notwendigerweise abschaffen. Auch Das Hauptziel der organisierten Verbrechengruppen(=kriminellen Vereinigungen) ist der Erwerb des illegalen Gewinn(=unrechtmäßigen Gewinn). Aber es wird offenbar sogar im allgemeinen Rechtsgrundsatz bzw. Gesetzsprichwort, daß “Kriminalität lohnt sich nicht”, verletzt, daß diese organisierte Verbrechengruppen (=kriminelle Vereinigungen) ein Verbrechen führen und den illegalen Gewinn (=unrechtmäßigen Gewinn) erwerben. Wir zur Zeit erkennen, daß als die wirkungsvollen Gegenmaßnahmen gegen diese organisierte Kriminalität das bisherige Bestrafungsystem die Begrenzung hat. Infolgedessen sind die neuen Gegenmaßnahmemittel für die Verhinderung und die prävention der organisierten Kriminalität betrachtet geworden. Und das repräsentative Sanktionenmittel unter den Mitteln ist sog. das Abschöpfensystem von Verbrechensgewinn. Also wird diese Gewinnabschöpfung bei organisierter Kriminalität als wesentliches System nicht nur in der Seite von kriminalökonomischer Theorie, sondern auch in der Seite von Kriminalpolitik und Straftheorie gleichfalls gewertet. Nämlich zum einen erhofft man sich eine erhöhte generalpräventive Wirkung davon, daß Straftäter nicht auf die Erwartung sollen bauen dürfen, durch wiederholte Begehung von Straftaten dauerhafte Gewinne anhäufen zu können; zum anderen soll dem Organisierten Verbrechen das Investitionskapital zur Begehung weiterer Straftaten entzogen werden. Aber obgleich dieses Gewinnabschöpfungssystem einerseits das wirkungsvolles und starkes Sanktionenmittel gegen organisierte Kriminalität ist, hat es auch anderseits die einige Probleme in der Rechtstheorie gleichzeitig. Insbesondere wird die Vermutungsabschöpfungregelung, die eine Gewinnabschöpfung durch nur Wahrscheinlichkeit aus dem Verbrechen erlaubt, mit wichtigen Rechtsgrundsätzen ― z.B. Unschuldsvermutung, Eigentumsgarantie, Schuldprinzip, Prinzip von ‘in dubio pro reo’, und Beweislastverteilung u.s.w. ― widersprochen. Infolgedessen mußte dieses Gewinnabschöpfungssystem angebrachtermäßen innerhalb des Bereichs, daß es nicht die Verfassungsordnung von Rechtsstaate und den Grundsatz von Kriminalrecht verletzt, durchgeführt werden.

      • KCI등재
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        주식 프리미엄 퍼즐에 대한 연구

        소재용 ( Jae Yong So ) 한국금융학회 2007 金融學會誌 Vol.12 No.2

        Mehra and Prescott(1985)이 Lucas의 주식가격 결정모형을 기초로 도출한 이론적 주식프리미엄이 0.35%에 불과하여 1889~1978년간 주식 수익률과 단기명목채권 수익률간에 관측된 실제치인 6.18%를 합리적으로 설명할 수 없음을 제기한 이후 ``주식 프리미엄 퍼즐(equity premium puzzle)``을 해결하기 위해 지난 20년간 많은 연구와 부분적인 성과가 진척되었으나 이를 완전히 설명하지는 못하고 있다. 본 연구에서는 주식 프리미엄을 설명하기 위해 Svesson(1985)이 제시한 화폐선불제약을 적용하였다. 이러한 화폐의 도입으로 주식 프리미엄은 실물적 불확실성인 배당 위험뿐만 아니라 인플레이션 위험 그리고 자산 다각화라는 세 가지 요인에 의해 결정되게 된다. 동모형의 실증분석 결과 위험자산인 주식이 화폐를 통해 거래되는 반면 무위험자산인 단기 명목채권이 신용으로 거래될수록 주식 프리미엄이 높아지는 것으로 나타났다. 따라서 주식 프리미엄 퍼즐을 해결하는 방안 중 하나는 각 자산의 거래에 대한 유동성 제약에 있는 것으로 판단되며 이에 대한 추가적인 연구가 필요할 것이다. Over the ninety year period between 1889 and 1978, the average observed equity premium which is the difference between the average return on equity and on Treasury bills was about 6.18 percent. However, Mehra and Prescott(1985) obtain 0.35 percent as the equity premium in an artificial economy, which is the difference of the average return on equity and the average return on discount bond, and show that the equity premium in U.S economy cannot be accounted for by an Arrow-Debreu general equilibrium model. They call this the equity premium puzzle. This paper introduces Svensson`s cash-in-advance constraint and its variations in an artificial economy and see the size of equity premium in each case. The equity premium in the economies is determined by three factors, namely dividend risk, inflation risk and asset diversification. The simulation result shows that the equity premium is the greatest when risk free asset is traded by credit and equity is exchanged by cash.

      • KCI등재

        형법 第20條의 “사회상규에 위배되지 아니하는 행위”

        소재용(SO, Jae-Yong) 성균관대학교 법학연구소 2009 성균관법학 Vol.21 No.1

        Im § 20 des geltenden koreanischen StGB findet sich folgende Bestimmung hinsichtlich ‘der ordentlichen Handlung’ : “Eine Handlung, die aufgrund der Gesetzesordnung oder der berufsordnung vorgenommen wird oder sonst die gesellschaftliche Sitte nicht verletzt, ist nicht strafbar.” Bis jetzt ist es wenig problematisch über die Auslegung des Wortlautes der rechtsmäßigen, berufsmäßigen Handlung. Aber Die Handlung, die gesellschaftliche Sitte nicht verletzt, scheint eigenartig im koreanischen StGB zu sein. Denn die Systematisierung und die Auslegung dieses Wortlautes sind sehr problematisch. Und überwiegende Meinung in Korea geht dahin, daß die gesellschaftlichen Sitte des § 20 allumfassender Rechtfertigungsgrund sei, also zur Positivierung eines übergesetzlichen Rechtfertigungsgrundes gehöre. Das Merkmal der gesellschaftlicher Sitte entsprechenden Handlung des § 20 liegt als ein ergänzender Rechtfertigungsgrund an der Grenze zwischen rechtswidriger und gerechtfertigter Handlung. Es handelt sich daher bei diesem Aufsätze um den konkreten neuen Versuch einer Klarmachung dieses Merkmals mit Bezug auf sog. ‘eine instinktive Handlung der positiven Wehr’.

      • KCI등재후보
      • KCI등재후보
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        불능미수범의 처벌근거와 형법 제27조의 ‘위험성’의 의미

        김재현(Kim, Jae Hyun),소재용(So, Jae Yong) 성균관대학교 법학연구소 2009 성균관법학 Vol.21 No.3

        Nach dem §27 in koreanischen StGB, unter Überschrift des untauglichen Delikten, kann der Täter bestraft werden, wenn er als gefährlich angesehen wird, auch wenn er seine Tat wegen Irrtums des Mittels oder des Gegenstandes nicht vollenden konnte. Das ist der Fall bei einer vom Täter nicht erkannten Untauglichkeit des Tatobjekts oder der Tatmittel, aber die Gefährlichkeit muss gewiss sein. Heute ist die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs weitgehend anerkannt. Sie ergibt sich aus der Auffassung über den Strafgrund des Versuchs. In den untauglichen Versuch ist Handlungsunwert nicht Problem, aber Erfolgsunwert wird Problem, weil Erfolg von Anfang sich nicht entwickeln kann. Also Strafgrund des untauglichen Versuchs muss genau sich begreifen. Und die Gefährlichkeit des §27 muss von der Gefährlichkeit der Verletzung des Rechtsgutes als Strafgrund des Versuchs sich unterscheiden, weil die Gefährlichkeit des §27 als wichtige Vollendungsangelegenheit des untauglichen Versuchs gefordert wird. Also ist es wichtig dass die Bedeutung der Gefährlichkeit aufgefassen wird. Und der Unterschied der Bedeutung der Gefährlichkeit kann untauglichen Versuch vom untauglichen Delikt differenziert werden. Deshalb kann nicht gesagt werden, dass bei der beurteilung der Gefährlichkeit des untauglichen Vesuchs wirkt, sondern urteilt, ob wann der unvollendete Versuch bestraft werden kann. Somit kann man auch den unbestraften untauglichen Delikten voneinander unterscheiden und auch die ganzen Theorien über die Gefährlichkeit, als ein Maßstab für die Strafe von untauglichen Versuch, einteilen. Man braucht die Angelegenheit der Gefährlichkeit um den unbestraften untauglichen Delikten zu unterscheiden, wenn man normativ über die unmöglichen Verwirklichung urteilt.

      • KCI등재

        소급효금지원칙과 판례변경의 소급효-형법 제16조(위법성의 착오)와 관련하여-

        임웅(YIM. Woong),소재용(SO. Jae-Yong) 성균관대학교 법학연구소 2004 성균관법학 Vol.16 No.1

        (1) The Garantiefunkhon des Strafgesetzes Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde(Vgl. Artikel 1 des deutschen Strafgesetzbuches und Artikel 103 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes). Dieses Gesetzlichkeitsprinzip("Keine Strafe ohne Gesetz") garantiert den Schutz des Burgers vor Wlllkur1icher Ausubung und Ausdehnung der staatlichen Strafgewalt. Es besagt, daB nur ein geschriebenes Gesetz die Strafbarkeit einer Handlung begrunden und Strafe als Rechtsfolge androhen kann. Ferner mussen die einze1nen Strafbarkeitsvoraussetzungen und Straffolgen schon vor Begehung der Tat im Gesetz festgelegt gewesen sein. (2) Der Grundsatz des Ruckwirkungsverbots Strafbegrunden Wle strafscharfenden Gesetzen darf weder vom Gesetzgeber noch vom Richter ruckwirkende Kraft beigelegt werden. Theses Ruckwirkungsverbot umfaBt das ob und Wle der Strafbarkeit; es gilt im gesamten Bereich des materiellen Strafrechts. Dabei ist jedoch zu beachten, daB das Rechtsstaatsprinzip fur bereits abgeschlossene Sachverhalte die Ruckwirkung van Gesetzesanderungen zum Nachteil des Betroffenen ausschlieBt. (3) Der Grundsatz des Ruckwirkungsverbots und dIe Belastende Rechtsprechungsanderung dUTch die Strafgerichte Die Anderung erner gefestigten hochstrichterlichen Rechtsprechung infolge eines Wandels in der Rechtsauffassung oder aufgrund neuerer Erkenntnisse unterhegt keinem Ruckwirkungsverbot. Der Grundsatz des Ruckwlrkungsverbots gilt namiich nUT fur die Anderung yon Gesetzen und mcht der Rechtsprechung, denn der Richter ist nicht Gesetzgeber, sondem hat Gesetze nach Ihrem je gegebenen Sinngehalt auszulegen. Und bei Ablehnung des Ruckwirkungsverbots fur die Rechtsprechungsanderung kann das Vertrauen des Burgers irnrner noch duich Analogie vom Arhkel 16 des koreanischen Strafgesetzbuches uber den Verbotsirrtum geschutzt werden.

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