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김유근,홍정혜,전병일,Kim, Yoo-Keun,Hong, Jung-Hae,Jeon, Byung-Il 한국환경과학회 1994 한국환경과학회지 Vol.3 No.1
The diffusion of the pollutants released into atmosphere is dependent on its chemical reaction, topography and micrometeorological characteristics. The purpose of the study is to investigate how much micrometeorological characteristics such as stability, wind speed and mixing height affect the diffusion of the air pollutants. For this purpose, this paper let 1) the basic theory be K-theory, 2) eddy diffusivity and wind speed be dependent on mixing height and stability, and 3) Grout method be used for numeric calculation. The result was 1) the more unstable condition, the higher mixing height and the higher wind speed we, the lower pollutants concentration appears, 2) the most intensive effect on the distribution of the pollutant concentration is the atmospheric stability.
김유근 ( Yoo Keun Kim ) 한양대학교 법학연구소 2009 법학논총 Vol.26 No.3
Freilich bietet sich die Mittaterschaft bei Fahrlassigkeitsdelikten viele praktischen Vortele bei der strafrechtlichen Zurechnung an; die effektive Zurechnung ware insbesonders dort zu ermoglichen und die Vollzugsdefizite zu beseitigen, wo die individualisierende Schuldstrafe, an der das uberkommene Strafrecht seit je her festhalt, auf Grund der kollektiven Risikenpotentialisierung nicht funktioniert, zum Beispiel wo der individuelle Kausalitatszusammenhang nicht eindeutig feststellbar ist oder wo der tatbestandsmassige Erfolg bei der arbeitsteiligen Zusammenarbeit durch die fremde Sorgfaltswidrigkeit hervorgehoben wird. Die Mittaterschaft bei Fahrlassigkeitsdelikten erscheint zwar beim ersten Blick theoretisch konstruierbar zu sein, beim nahreren Blick aber ist sie in vielen Perspektiven nicht ohne Weiteres mit der uberlieferten Straftheorie vereinbar. Die schwerwiegenden struktuellen Probleme ergeben sich namlich bei der Mittaterschaft bei Fahrlassigkeitsdelikten aus der Besonderheit von Mittaterschaft und Fahrlassigkeitsdelikten. So lassen sich ihre Bedingungen und Pramisse nicht ohne die gunstigen Modifikationen der bisherigen Lehren von Mittaterschaft und Fahrlassigkeitsdelikten rational formulieren. Sollte man an der uberkommenen strafrechtlichen Lehren festfalten, emphiehlt sich es, die Konstruktionsmoglichkeit der Mittaterschaft bei Fahrlassigkeitsdelikten nicht zu anerkennen.
김유근(Kim, Yoo-keun) 한국피해자학회 2009 被害者學硏究 Vol.17 No.1
Die Idee von restrotive justice wiederspiegelt sich in der Schweiz in der Wiedergutmachung. Allerdings hat die Wiedergutmachung die material-sowie prozessrechtlichen Rechtsfolgen: Sie begründet die Strafbefreiung sowie den Verzicht auf die Weiterverfolgung durch Untersuchungsbehörde. Im Zusammenhang mit der Rechtsfolge ist das Absehen von Strafe durch die Wiedergutmachung ein Schuldspruch ohne Strafe, während der Verzicht auf die Strafverfolgung ausserhalb der gerichtlichen Kontrolle liegt und der Staatsanwalschaft zur Verfügung steht. Im Vergleich mit dem Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland, der als Strafbemessungsregel unter der gerichtlichen Kontrolle steht, in der Schweiz ist das Opportunitätsprinzip im materialen Recht institutionalisiert. In deisem Sinne bildet der Verzicht auf die Strafverfolgung aus Grund der Wiedergutmachung als eine wichtige Ausnahme des Legalitätsprinzips. In diesem Zusammenhang regelt Österreich den Tatausgleich als die prozessrechtliche Lösung. In Korea fungiert die Wiedergutmachung als Strafbemessungsregel in der Hauptverhandlung. Der Verzicht auf die Strafverfolgung aus Grund der Wiedergutmachung ist zudem für Korea nicht neu, wo in der Regel das Legalitätsprinzip durchgesetzt ist. Und das Gesetz über die Beschleunigung des Verfahrens und die Strafmediation sind das weitergehende System als die Wiedergutmachung im deustchsprachigen Rechtsraum. Der Gedanken der deutschen Wiedergutmachung ist somit für Korea nicht fremd. Inwieweit in Korea, wo man das ganz andere Rechtssystem hat, die Wiedergutmachung Bedeutung hat, ist deshalb zu überprüfen. Es ist auch grundsätzlich fraglich, ob es überhaupt gerechtfertigt ist, dass die öffentliche Feststellung der Schuld und Unschuld den Parteien oder der Staatsanwalt verfügbar gemacht wird(Zumindest der Verzicht auf die Strafverfolgung aus Grund der Wiedergutmachung ist unter der gerichtlichen Kontrolle zu stellen).