In der vorliegenden Arbeit wird versucht, in Kants Kritik der Urteilskraft(KU) aufzuzeigen, dass die Zweckmäßigkeit der Natur, die als apriorisches Prinzip der reflektierenden Urteilskraft vorausgesetzt wird, keine willkürliche Annahme darstellt, s...
In der vorliegenden Arbeit wird versucht, in Kants Kritik der Urteilskraft(KU) aufzuzeigen, dass die Zweckmäßigkeit der Natur, die als apriorisches Prinzip der reflektierenden Urteilskraft vorausgesetzt wird, keine willkürliche Annahme darstellt, sondern ein notwendig anzunehmendes Prinzip ist. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie Kants Aussage verstanden werden muss, dass die notwendige Voraussetzung der Zweckmäßigkeit der Natur aus dem apriorischem Bedürfnis des Verstandes zu finden ist. Zur Lösung dieser Frage wird das Bedürfnis des Verstandes analysiert sowie das Verhältnis zwischen diesem Bedürfnis und den zwei Arten von Zweckmäßigkeit, die in KU thematisiert werden, untersucht.
Im ersten Kapitel wird zuerst der Hintergrund dargestellt, warum Kant auch die reflektierende Urteilskraft, neben Verstand und Vernunft, als Gegenstand einer eigenständigen Kritik betrachtet. Anschließend wird analysiert, was ein Bedürfnis und ein Geschäft des Vestandes Kants Aussage nach bedeutet, dass das apriorische Prinzip der reflektierenden Urteilskraft, nämlich die Zweckmäßigkeit der Natur aufgrund des Bedürfnis des Verstandes notwendig vorrausgesetzt werden muss. Das Bedürfnis des Verstandes ist, die mannigfaltige Natur als ein System unter einem Prinzip vorzustellen. Es wird herausgestellt, dass dieses Bedürfnis sich von dem theoretischen Bedürfnis der reinen Vernunft in der Kritik der reinen Vernunft unterscheidet, somit auch die Zweckmäßigkeit der Natur als transzendentales Prinzip der Urteilskraft von der transzendentalen Idee der theoretischen Vernunft abzugrenzen ist. Darüber hinaus wird untersucht, wie sich das Bedürfnis des Verstandes zu den beiden Prinzipien der reflektierenden Urteilskraft, die formalen (subjektiven) und der realen (objektiven) Zweckmäßigkeit der Natur, verhält.
Im zweiten Kapitel wird gezeigt, dass die ästhetische Urteilskraft ohne Vermittlung eines bestimmten Begriffs oder einer Absicht das Vermögen der Anschauung und der Begriff nach ihrem eigenen Prinzip vermittelt. Es wird analysiert, wie die formalen (subjektiven) Zweckmäßigkeit der Natur, obwohl es durch das ästhetische Komponent, nämlich das Wohlgefallen, bestimmt ist, dennoch als transzendentales Prinzip fungieren und die Erfahrung konstruieren kann. Abschließend wird erläutert, wie dieses Prinzip ohne direkte Bestimmung des Verstandes aus dessen apriorischem Bedürfnis hervorgeht und in einem inneren Zusammenhang mit diesem steht.
Im dritten Kapitel wird dargelegt, dass die reale (objektive) Zweckmäßigkeit der Natur notwendig vorausgesetzt werden muss, um das Bedürfnis des Verstandes zu erfüllen. Dabei wird erklärt, was Kant meint, wenn er davon spricht, der Verstand ist bereits vorbereitet, den praktischen Zweckbegriff theoretisch zu gebrauchen, bevor überhaupt eine teleologische Urteilskraft zum Einsatz kommt. Im Weiteren wird die Funktion der teleologischen Urteilskraft analysiert und gezeigt, wie das Bedürfnis des Verstandes, die Mannigfaltigkeit der Natur unter einem Prinzip zu vereinigen, durch ein teleologisches System in Erfüllung gehen kann. Schließlich wird das Verhältnis zwischen dem teleologischen System und der realen (objektiven) Zweckmäßigkeit der Natur dargestellt, um aufzuzeigen, es ist die reale (objektive) Zweckmäßigkeit, gleichsam das apriorische Prinzip der teleologischen Urteilskraft, die tatsächlich das Bedürfnis des Verstandes erfüllt.
Auf diese Weise wird die zentrale These der Arbeit gestützt: Die Zweckmäßigkeit der Natur ist das apriorische Prinzip, das als transzendentales Erkenntnisprinzip notwendig vorausgesetzt werden muss. Deren Notwendigkeit folgt aus dem bisher wenig beachteten aber grundlegenden Konzept des „Bedürfnisses des Verstandes“.