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    KCI등재

    독일법상 카지노 출입제한에 관한 소고 = Spielsperre durch die Spielbank im deutschen Recht - Vergleich in Deutschland und Korea über Deliktshaftung aus Verletzung der Spielbank-Sperrverordnung -

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    국문 초록 (Abstract) kakao i 다국어 번역

    이 논문은 독일과 우리나라의 카지노 출입제한규정의 위반에 관한 불법행위책임의 문제를 다루고 있다. 카지노 도박은 그 특성상 카지노 이용자로 하여금 제어하기 힘든 사행심을 조장하여 도박중독에 빠지게 할 가능성이 있으며, 도박중독자의 경제적 파산, 가정붕괴, 지살 등 심각한 사회적 폐해를 초래할 위험성이 매우 크다. 따라서 우리 법령은 비록 공익적 필요에 따라 카지노업을 허용하고 있지만, 이러한 사회적 폐해를 최소화하기 위하여 카지노에 대한 법령상의 영업제한규정과 도박중독 등을 이유로 일정한 자의 출입을 제한하는 규정을 두고 있다. 도박자 본인 또는 직계혈족ㆍ배우자 등에 의하여 도박자의 출입을 제한해 달라는 출입 제한신청이 있었음에도 불구하고 카지노에 의한 출입통제가 이루어지지 않아 도박자가 카지노에 출입하였고, 그 결과 카지노게임에 참여하여 손살을 입은 경우에 도박자가 카지노를 상대로 계약위반 또는 불법행위를 이유로 손해배상을 청구할 수 있는지가 문제된다. 이러한 문제는 과거 독일에서도 논의된 바가 있으며, 독일 연방대법원은 2005년도에 도박자의 자기제한 신청에 대한 카지노의 출입제한규정과 관련한 기존의 판례를 변경하였다. 따라서 이 논문에서는 카지노 출입제한규정의 위반에 따른 법률적 문제를 살펴보기 위하여 독일법의 논의상황과 우리법의 논의 상황을 비교ㆍ검토한 후 이에 관한 개인적인 견해를 밝혔다. 결론적으로 카지노가 보호법규를 위반하여 카지노 출입이 금지된 지를 카지노에 출입시켰고, 출입이 금지된 자가 카지노장에 계속적으로 출입하여 재산손실을 입게 되었다면, 카지노 고객은 카지노를 상대로 보호법규위반을 이유로 민법 제750조의 불법행위책임을 주장할 수 있다.
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    이 논문은 독일과 우리나라의 카지노 출입제한규정의 위반에 관한 불법행위책임의 문제를 다루고 있다. 카지노 도박은 그 특성상 카지노 이용자로 하여금 제어하기 힘든 사행심을 조장하여...

    이 논문은 독일과 우리나라의 카지노 출입제한규정의 위반에 관한 불법행위책임의 문제를 다루고 있다. 카지노 도박은 그 특성상 카지노 이용자로 하여금 제어하기 힘든 사행심을 조장하여 도박중독에 빠지게 할 가능성이 있으며, 도박중독자의 경제적 파산, 가정붕괴, 지살 등 심각한 사회적 폐해를 초래할 위험성이 매우 크다. 따라서 우리 법령은 비록 공익적 필요에 따라 카지노업을 허용하고 있지만, 이러한 사회적 폐해를 최소화하기 위하여 카지노에 대한 법령상의 영업제한규정과 도박중독 등을 이유로 일정한 자의 출입을 제한하는 규정을 두고 있다. 도박자 본인 또는 직계혈족ㆍ배우자 등에 의하여 도박자의 출입을 제한해 달라는 출입 제한신청이 있었음에도 불구하고 카지노에 의한 출입통제가 이루어지지 않아 도박자가 카지노에 출입하였고, 그 결과 카지노게임에 참여하여 손살을 입은 경우에 도박자가 카지노를 상대로 계약위반 또는 불법행위를 이유로 손해배상을 청구할 수 있는지가 문제된다. 이러한 문제는 과거 독일에서도 논의된 바가 있으며, 독일 연방대법원은 2005년도에 도박자의 자기제한 신청에 대한 카지노의 출입제한규정과 관련한 기존의 판례를 변경하였다. 따라서 이 논문에서는 카지노 출입제한규정의 위반에 따른 법률적 문제를 살펴보기 위하여 독일법의 논의상황과 우리법의 논의 상황을 비교ㆍ검토한 후 이에 관한 개인적인 견해를 밝혔다. 결론적으로 카지노가 보호법규를 위반하여 카지노 출입이 금지된 지를 카지노에 출입시켰고, 출입이 금지된 자가 카지노장에 계속적으로 출입하여 재산손실을 입게 되었다면, 카지노 고객은 카지노를 상대로 보호법규위반을 이유로 민법 제750조의 불법행위책임을 주장할 수 있다.

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Eine erhebliche Zahl von Menschen in Deutschland und Korea leidet an krankhafter Spielsucht. Die Spielbank kann dem spielsüchtige Spieler den wirtschaftlichen Konkurs, den Abbruch der Familie bzw. Suizid herbeiführen, so dass diese ist ein erhebliches Sozialproblem zurückzuführen. Um dieses soziales Problem vorzubeugen, bieten die deutschen und koreanischen Spielbank die Möglichkeiten, dass der Spielber selbst sog. Selbstsperre beantragen oder die Ehefrau oder andere Angehörige sog. Fremdesperre beantragen kann. Daher wird darüber diskutiert, welche rechtliche Wirkung hat, wenn der Spieler trotz der Selbstsperre bzw. Fremdsperre in der Spielbank spielt, d. h. kann der Spieler gegen Spielbank die Deliktshaftung aus Verletzung der Spielbank-Sperrverordnung verlangen?
    In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof im Jahr 1996 festgestellt, dass die Spielbank durch die Sperre keinerlei Prüfungspflichten übernimmt. Wenn der Spieler gegen die Selbstsperre verstoβt, macht die Spielbank sich daher nicht schadensersatpflichtig. Aber diese Rechtslage hat sich durch die Entscheidung des BGH im Jahr 2005 geändert. Der BGH hat in der neuen Entscheidung festgestellt, dass dem spieler Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Spielbank aus einer Vertragspflichtverletzung nach § 280 I BGB zustehen, wenn die Spielbank die Verpflichtungen über den Schutz des Vermögensinteresses des Spielers schuldhaft verletzt.
    Im jüngsten Zeit fällte zwar der koreanische Landgericht und der koreanische Oberlandgericht ein Urteil über Deliktshaftung aus Verletzung der Spielbank- Sperrverordnung, aber es gibt darüber gar keine Entscheidung des koreanischen Oberstengerichtshofs(KOGH). Das erste und zweite Gericht in Korea hat festgestellt, dass der Spieler Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Spielbank aus einer Verletzung des Schutzgesetzes nach § 750 KBGB verlangen kann, wenn die Spielbank die Spielsperre nicht durch ausreichend Kontrollen durchstetzt. so dass der Spieler sein Geld in der Spielbank verloren hat.
    Obwohl es bis jetzt keinen Fall in Deutschland. der dem Spieler die Deliktshaftung aus einer Verletzung des Schutzgesetzes zugestehen, denke ich, dass das neue BGH-Urteil im Jahr 2005 zum Schutz der Glücksspielers im koreanischen Recht berücksichtigt werden kann. Nach meiner Ansicht ist es, dass der Glücksspieler Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Spielbank aus einer Verletzung des Schutzgesetzes nach § 750 KBGB verlangen kann, wenn die Spielbank schuldhaft gegen die Spielbank-Sperrverordnung verstoβen hat und die Spene des Glücksspielers dadurch nicht ausreichend kontrolliert wird.
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    Eine erhebliche Zahl von Menschen in Deutschland und Korea leidet an krankhafter Spielsucht. Die Spielbank kann dem spielsüchtige Spieler den wirtschaftlichen Konkurs, den Abbruch der Familie bzw. Suizid herbeiführen, so dass diese ist ein e...

    Eine erhebliche Zahl von Menschen in Deutschland und Korea leidet an krankhafter Spielsucht. Die Spielbank kann dem spielsüchtige Spieler den wirtschaftlichen Konkurs, den Abbruch der Familie bzw. Suizid herbeiführen, so dass diese ist ein erhebliches Sozialproblem zurückzuführen. Um dieses soziales Problem vorzubeugen, bieten die deutschen und koreanischen Spielbank die Möglichkeiten, dass der Spielber selbst sog. Selbstsperre beantragen oder die Ehefrau oder andere Angehörige sog. Fremdesperre beantragen kann. Daher wird darüber diskutiert, welche rechtliche Wirkung hat, wenn der Spieler trotz der Selbstsperre bzw. Fremdsperre in der Spielbank spielt, d. h. kann der Spieler gegen Spielbank die Deliktshaftung aus Verletzung der Spielbank-Sperrverordnung verlangen?
    In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof im Jahr 1996 festgestellt, dass die Spielbank durch die Sperre keinerlei Prüfungspflichten übernimmt. Wenn der Spieler gegen die Selbstsperre verstoβt, macht die Spielbank sich daher nicht schadensersatpflichtig. Aber diese Rechtslage hat sich durch die Entscheidung des BGH im Jahr 2005 geändert. Der BGH hat in der neuen Entscheidung festgestellt, dass dem spieler Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Spielbank aus einer Vertragspflichtverletzung nach § 280 I BGB zustehen, wenn die Spielbank die Verpflichtungen über den Schutz des Vermögensinteresses des Spielers schuldhaft verletzt.
    Im jüngsten Zeit fällte zwar der koreanische Landgericht und der koreanische Oberlandgericht ein Urteil über Deliktshaftung aus Verletzung der Spielbank- Sperrverordnung, aber es gibt darüber gar keine Entscheidung des koreanischen Oberstengerichtshofs(KOGH). Das erste und zweite Gericht in Korea hat festgestellt, dass der Spieler Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Spielbank aus einer Verletzung des Schutzgesetzes nach § 750 KBGB verlangen kann, wenn die Spielbank die Spielsperre nicht durch ausreichend Kontrollen durchstetzt. so dass der Spieler sein Geld in der Spielbank verloren hat.
    Obwohl es bis jetzt keinen Fall in Deutschland. der dem Spieler die Deliktshaftung aus einer Verletzung des Schutzgesetzes zugestehen, denke ich, dass das neue BGH-Urteil im Jahr 2005 zum Schutz der Glücksspielers im koreanischen Recht berücksichtigt werden kann. Nach meiner Ansicht ist es, dass der Glücksspieler Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Spielbank aus einer Verletzung des Schutzgesetzes nach § 750 KBGB verlangen kann, wenn die Spielbank schuldhaft gegen die Spielbank-Sperrverordnung verstoβen hat und die Spene des Glücksspielers dadurch nicht ausreichend kontrolliert wird.

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    목차 (Table of Contents)

    • 국문요약
    • Ⅰ. 서론
    • Ⅱ. 카지노에 관한 독일법의 규율
    • Ⅲ. 카지노에 관한 우리법의 규율
    • Ⅳ. 독일법과 우리법의 비교 및 검토
    • 국문요약
    • Ⅰ. 서론
    • Ⅱ. 카지노에 관한 독일법의 규율
    • Ⅲ. 카지노에 관한 우리법의 규율
    • Ⅳ. 독일법과 우리법의 비교 및 검토
    • Ⅴ. 결론 및 시사점
    • 참고문헌
    • Abstract
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